Aufnahmebedingungen
- Der/die Kandidatin, welche sich um Aufnahme in die Zunft bewirbt, hat das Basler Bürgerrecht.
- Der/die Kandidatin anerkennt das Leitbild E. E. Zunft zu Weinleuten.
- Der/die Kandidatin hat zum Zeitpunkt der Anmeldung das 55. Altersjahr nicht überschritten.
- Der/die Kandidatin verfügt über einen einwandfreien Leumund.
- Er/Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Zahl der Mitglieder in unserer Zunft auf 400 beschränkt ist – und es folglich einige Jahre bis zur formellen Aufnahme in die Zunft dauern kann.
Das revidierte ‘Reglement über die Organisation der E. Zünfte der Stadt Basel (Zunftordnung)’ vom 1. Januar 2022 legt fest, dass nicht nur Männer in die Zünfte aufgenommen werden können. Dieses gilt auch für die Weinleuten-Zunft. Auch Frauen steht nun die Zunft zu Weinleuten offen. Da die Zahl der Zunftmitglieder in Grenzen gehalten werden soll, besteht eine Warteliste, in welche die Kandidierenden in der Reihenfolge ihrer Anmeldung aufgenommen und vom Vorstand hinsichtlich ihrer Eignung als Zunftmitglied geprüft werden. Da sich bis zum Jahr 2024 nur Männer um eine Aufnahme beworben haben, empfiehlt es sich, dass sich Bewerberinnen gemeinsam anmelden, um als Gruppe aufgenommen werden zu können. Die Empfehlung zur gruppenweisen Anmeldung gilt auch für eher jüngere Personen, damit diese in einem Umfeld Gleichaltriger ihr Zunftleben starten können.